Zwei Aufnahmen nebeneinander: ein Obentürschließer mit Gleitschiene über einer Objekttür und ein Panikbeschlag mit Druckstange an einer Fluchtwegtür

Brandschutz und Fluchtwege

Brandschutztüren in Amberg warten und prüfen lassenaus Sulzbach-Rosenberg für die Oberpfalz

Brandschutz- und Fluchtwegtüren müssen Sie jedes Jahr warten und dokumentieren lassen, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Wir prüfen T30, T60 und T90 sowie Rauchschutztüren und stellen Ihnen den Nachweis aus.

Prüfumfang

Was bei der jährlichen Prüfung kontrolliert wird

Eine Brandschutztür schützt nur, solange jedes Teil daran funktioniert. Geprüft wird deshalb das ganze Element, nicht nur das Türblatt.

Selbstschließung

  • Türschließer auf Kraft, Endanschlag und Schließfolge prüfen
  • Schließfolgeregler bei zweiflügeligen Elementen einstellen
  • Prüfen, dass die Tür aus jeder Stellung sicher ins Schloss fällt
  • Feststellanlagen auf Auslösung und Rückstellung prüfen

Element und Dichtung

  • Türblatt, Zarge und Bänder auf Beschädigung und festen Sitz prüfen
  • Dichtungen und aufschäumende Bänder auf Vollständigkeit kontrollieren
  • Kennzeichnungsschild auf Vorhandensein und Lesbarkeit prüfen

Fluchtweg und Nachweis

  • Panikbeschläge und Druckstangen auf Funktion prüfen
  • Freien Durchgang und Öffnungsrichtung kontrollieren
  • Prüfung dokumentieren, in der gesetzlich geforderten Form

Aus unseren Aufträgen

Brandschutz- und Fluchtwegtüren

Elemente aus Schulen, Verwaltungsgebäuden und Gewerbeobjekten.

  • Fluchtwegtüren: Panikbeschlag mit durchgehender Druckstange an einer Fluchtwegtür
  • Schließtechnik: Obentürschließer mit Gleitschiene über einer Objekttür

Erfahrungen

Was Kunden über unsere Arbeit an Brandschutztüren sagen

Die Bewertungen kommen unverändert aus unserem Google-Unternehmensprofil. Geschrieben haben sie zufriedene Kunden aus Amberg und Umgebung, für die wir Brandschutz- und Fluchtwegtüren geprüft haben.

Brandschutz

Prüfung beauftragen

Sagen Sie uns, um wie viele Elemente es geht und welche Klassifizierung sie tragen. Für Hausverwaltungen, öffentliche Gebäude und Gewerbeobjekte mit festem Turnus stimmen wir die Termine für das ganze Jahr ab.

Fenster BalzerInhaber Alexander Balzer

Melanchtonstraße 10
92237 Sulzbach-Rosenberg

0151 40015490

info@fenster-balzer.de

Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr

Einsatzgebiet: Sulzbach-Rosenberg und Umgebung. Für Objekte mit Brandschutz- und Fluchtwegtüren auch darüber hinaus.

Die Karte kommt von Google Maps. Beim Laden wird Ihre IP-Adresse an Google übertragen.

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Anzahl der Elemente, Baujahr oder ein Wunschtermin hilft uns bei der Einschätzung.

Fragen zur Prüfpflicht

Häufige Fragen zu Brandschutztüren

Welche Vorschriften gelten für die Wartung von Brandschutztüren?

Brandschutzelemente der Klassen T30, T60 und T90 sowie Rauchschutztüren sind gesetzlich jährlich zu warten und zu dokumentieren. Dasselbe gilt für Fluchtwegtüren. Maßgeblich sind die bauaufsichtliche Zulassung des jeweiligen Elements und die Landesbauordnung; die Zulassung schreibt vor, was geprüft wird und in welchem Abstand.

Was wird bei der Prüfung einer Brandschutztür kontrolliert?

Das gesamte Element. Türschließer auf Kraft und Schließfolge, bei zweiflügeligen Türen den Schließfolgeregler, Türblatt und Zarge auf Beschädigung, Bänder auf festen Sitz, Dichtungen und aufschäumende Bänder auf Vollständigkeit, das Kennzeichnungsschild auf Lesbarkeit. Bei Fluchtwegtüren kommen Panikbeschlag und freier Durchgang dazu.

Welchen Nachweis bekomme ich nach der Prüfung?

Sie erhalten die Dokumentation in der gesetzlich geforderten Form, je Element und mit Datum. Damit können Sie gegenüber Behörden, Versicherung und Sachverständigen belegen, dass die Prüfpflicht erfüllt ist.

Prüfen Sie auch Feststellanlagen und Türschließer?

Ja, beide gehören zur Prüfung dazu. Eine Feststellanlage hält die Tür im Alltag offen und muss im Brandfall zuverlässig auslösen; genau das wird geprüft. Türschließer kontrollieren wir auf Schließkraft, Endanschlag und darauf, dass die Tür aus jeder Stellung sicher ins Schloss fällt.

Wer ist für die Prüfung verantwortlich?

Die Betreiberpflicht liegt beim Eigentümer oder bei der Verwaltung des Gebäudes, nicht beim Hersteller der Tür. Fehlt der Nachweis, ist das im Schadensfall ein Problem für den Betreiber. Deshalb arbeiten wir auf Wunsch mit festen Turnusterminen, damit die Prüfung nicht an einem Kalendereintrag hängt.