
Brandschutz und Fluchtwege
Brandschutztüren in Amberg warten und prüfen lassenaus Sulzbach-Rosenberg für die Oberpfalz
Brandschutz- und Fluchtwegtüren müssen Sie jedes Jahr warten und dokumentieren lassen, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Wir prüfen T30, T60 und T90 sowie Rauchschutztüren und stellen Ihnen den Nachweis aus.
Prüfumfang
Was bei der jährlichen Prüfung kontrolliert wird
Eine Brandschutztür schützt nur, solange jedes Teil daran funktioniert. Geprüft wird deshalb das ganze Element, nicht nur das Türblatt.
Selbstschließung
- Türschließer auf Kraft, Endanschlag und Schließfolge prüfen
- Schließfolgeregler bei zweiflügeligen Elementen einstellen
- Prüfen, dass die Tür aus jeder Stellung sicher ins Schloss fällt
- Feststellanlagen auf Auslösung und Rückstellung prüfen
Element und Dichtung
- Türblatt, Zarge und Bänder auf Beschädigung und festen Sitz prüfen
- Dichtungen und aufschäumende Bänder auf Vollständigkeit kontrollieren
- Kennzeichnungsschild auf Vorhandensein und Lesbarkeit prüfen
Fluchtweg und Nachweis
- Panikbeschläge und Druckstangen auf Funktion prüfen
- Freien Durchgang und Öffnungsrichtung kontrollieren
- Prüfung dokumentieren, in der gesetzlich geforderten Form
Aus unseren Aufträgen
Brandschutz- und Fluchtwegtüren
Elemente aus Schulen, Verwaltungsgebäuden und Gewerbeobjekten.
Erfahrungen
Was Kunden über unsere Arbeit an Brandschutztüren sagen
Die Bewertungen kommen unverändert aus unserem Google-Unternehmensprofil. Geschrieben haben sie zufriedene Kunden aus Amberg und Umgebung, für die wir Brandschutz- und Fluchtwegtüren geprüft haben.
Brandschutz
Prüfung beauftragen
Sagen Sie uns, um wie viele Elemente es geht und welche Klassifizierung sie tragen. Für Hausverwaltungen, öffentliche Gebäude und Gewerbeobjekte mit festem Turnus stimmen wir die Termine für das ganze Jahr ab.
Fenster BalzerInhaber Alexander Balzer
Melanchtonstraße 10
92237 Sulzbach-Rosenberg
Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr
Einsatzgebiet: Sulzbach-Rosenberg und Umgebung. Für Objekte mit Brandschutz- und Fluchtwegtüren auch darüber hinaus.
Die Karte kommt von Google Maps. Beim Laden wird Ihre IP-Adresse an Google übertragen.
Ihre Anfrage ist angekommen
Wir haben Ihre Angaben erhalten und melden uns bei Ihnen. Wenn es eilt, erreichen Sie uns unter 0151 40015490.
Fragen zur Prüfpflicht
Häufige Fragen zu Brandschutztüren
Welche Vorschriften gelten für die Wartung von Brandschutztüren?
Brandschutzelemente der Klassen T30, T60 und T90 sowie Rauchschutztüren sind gesetzlich jährlich zu warten und zu dokumentieren. Dasselbe gilt für Fluchtwegtüren. Maßgeblich sind die bauaufsichtliche Zulassung des jeweiligen Elements und die Landesbauordnung; die Zulassung schreibt vor, was geprüft wird und in welchem Abstand.
Was wird bei der Prüfung einer Brandschutztür kontrolliert?
Das gesamte Element. Türschließer auf Kraft und Schließfolge, bei zweiflügeligen Türen den Schließfolgeregler, Türblatt und Zarge auf Beschädigung, Bänder auf festen Sitz, Dichtungen und aufschäumende Bänder auf Vollständigkeit, das Kennzeichnungsschild auf Lesbarkeit. Bei Fluchtwegtüren kommen Panikbeschlag und freier Durchgang dazu.
Welchen Nachweis bekomme ich nach der Prüfung?
Sie erhalten die Dokumentation in der gesetzlich geforderten Form, je Element und mit Datum. Damit können Sie gegenüber Behörden, Versicherung und Sachverständigen belegen, dass die Prüfpflicht erfüllt ist.
Prüfen Sie auch Feststellanlagen und Türschließer?
Ja, beide gehören zur Prüfung dazu. Eine Feststellanlage hält die Tür im Alltag offen und muss im Brandfall zuverlässig auslösen; genau das wird geprüft. Türschließer kontrollieren wir auf Schließkraft, Endanschlag und darauf, dass die Tür aus jeder Stellung sicher ins Schloss fällt.
Wer ist für die Prüfung verantwortlich?
Die Betreiberpflicht liegt beim Eigentümer oder bei der Verwaltung des Gebäudes, nicht beim Hersteller der Tür. Fehlt der Nachweis, ist das im Schadensfall ein Problem für den Betreiber. Deshalb arbeiten wir auf Wunsch mit festen Turnusterminen, damit die Prüfung nicht an einem Kalendereintrag hängt.

